Meist werden die steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, nur wenige Wochen vor dem Jahresende beschlossen. Doch wegen der Bundestagswahl im letzten Jahr teilen sich die Änderungen für 2022 stattdessen in zwei andere Kategorien auf. Auf der einen Seite sind da die Maßnahmen aus älteren Steueränderungsgesetzen, die erst 2022 in Kraft treten sollen. Und auf der anderen Seite gibt es Maßnahmen, die die neue Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits für dieses Jahr angekündigt hat, aber erst noch umsetzen muss.
Die Änderung mit dem längsten Vorlauf ist die Grundsteuerreform, für die schon dieses Jahr im Sommer alle Immobilienbesitzer eine Feststellungserklärung abgeben. Mehr dazu lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.
Und hier sind die Themen dieser Ausgabe:
ALLE STEUERZAHLER
Überblick der Änderungen für 2022
Steuermehreinnahmen von 3,5 Mrd. Euro durch Kurzarbeit
Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Direktanträge für die Neustarthilfe 2022 gestartet
Erfassung von Bareinnahmen bei bargeldintensiven Betrieben
Erneute Verlängerung der Frist für die Ersatzbeschaffungsrücklage
GMBH-GESELLSCHAFTER & -GESCHÄFTSFÜHRER
Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung
ARBEITGEBER
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Sachbezugswerte für 2022
ARBEITNEHMER
Verfahren zur elektronischen Arbeitslosmeldung gestartet
Neue Regelungen zur Entfernungspauschale
IMMOBILIENBESITZER
Tageweise Vermietung führt nicht zu Spekulationsgewinnen
Abfindungszahlung an Mieter kann zu Herstellungskosten führen
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.