Wenn Ware für den Verkauf nicht mehr geeignet ist, vermeidet eine Sachspende nicht nur unnötigen Müll, sondern leistet nebenbei noch viel Gutes. Allerdings hat die dabei fällige Umsatzsteuer bisher viele Betriebe von einer Sachspende abgehalten. Das Bundesfinanzministerium hat nun erklärt, wann die Umsatzsteuer niedriger ausfällt und zusätzlich eine Billigkeitsregelung für die Zeit der Corona-Krise erlassen. Außerdem haben Bund und Länder erneut bei der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe nachgebessert und arbeiten wieder einmal an einem Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung.
Neben diesen drei Schwerpunkten gibt es in der aktuellen Ausgabe natürlich noch mehr Neuigkeiten, die Sie wie immer in der Inhaltsübersicht finden:
ALLE STEUERZAHLER
Neues Paket mit Bürokratieerleichterungen
Vereinfachte Stundung bis Ende Juni 2021 verlängert
Finanzämter erstatten mehr Zinsen als eingenommen werden
Prozess um Umgangsrecht ist keine außergewöhnliche Belastung
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Neustarthilfe für Gesellschaften und Antrag durch Steuerberater
Nachweis der Pkw-Nutzung für den Investitionsabzugsbetrag
Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III
Erleichterungen bei Umsatzsteuer auf Sachspenden
ARBEITGEBER
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist individuell abzurechnen
Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis
Bewertung von Sachzuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung
ARBEITNEHMER
Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf Mahlzeit
Pflichtveranlagung wegen Bezug von Kurzarbeitergeld
IMMOBILIENBESITZER
Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung
KAPITALANLEGER
Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.