Mit einem umfangreichen Konjunkturpaket will die Große Koalitiondie Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Die im Konjunkturpaketenthaltene kurzfristige Absenkung der Umsatzsteuersätze hat die Unternehmen jedoch geradezu überrumpelt. Angesichts der Komplexität des Umsatzsteuerrechts ist das ein Bärendienst an der Wirtschaft. Wir haben aber eine umfangreiche Übersicht für Sie zusammengestellt, was im Zusammenhang mit den Änderungen beider Umsatzsteuern zu beachten ist.
Über die anderen steuerlichen Elemente des Konjunkturpakets sowie die Überbrückungshilfe für besonders betroffene Betriebe lesen Sie dagegen mehr im Hauptteil dieser Ausgabe.
Außerdem geht es um folgende Themen:
ALLE STEUERZAHLER
Konjunkturpaket nach der Corona-Krise
Steuereinnahmen brechen dramatisch ein
Willkürliche Versorgungsleistung ist keine Sonderausgabe
Höhe der Säumniszuschläge ist verfassungskonform
Kindergeld für ein vor oder in der Ausbildung erkranktes Kind
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Mögliche Fristverlängerung für Umrüstung elektronischer Kassen
Überbrückungshilfe als Ergänzung der Soforthilfe
Umsatzsteuerliche Behandlung der Corona-Soforthilfe
Pfändung der Corona-Soforthilfe durch Finanzamt ist unzulässig
Behandlung der Investitionszulage bei Überentnahmen
Rückwirkung und Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung
ARBEITGEBER
Mindestlohn soll bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen
ARBEITNEHMER
Mindestlohn soll bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen
Werbungskostenabzug von Taxikosten für den Arbeitsweg
IMMOBILIENBESITZER
Mehrheit der Bundesländer prüft eigenes Grundsteuer-Modell
KAPITALANLEGER
Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen
Detaillierte Informationen haben wir für Sie in unserer Rubrik "Corona-Updates" zusammengefasst.