Erneut sind verschiedene Corona-Hilfsmaßnahmen um drei Monate verlängert worden. Das Bundesfinanzministerium hat außerdem seine Anforderungen an Bewirtungsbelege überarbeitet und verschärft und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, demzufolge die bisherige Verzinsungsregelung für Steuernachzahlungen und –erstattungen verfassungswidrig ist. Eine verfassungskonforme Neuregelung zu finden, ist nun Aufgabe der künftigen
Regierungskoalition. Viele Unternehmen und Vereine stehen derweil ebenfalls vor einer neuen Aufgabe, nämlich der Eintragung von Gesellschaftern und Vorständen ins Transparenzregister.
Hier sind alle Themen dieser Ausgabe in der Inhaltsübersicht:
ALLE STEUERZAHLER
Eintragungspflicht im Transparenzregister
Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ist wohl von Dauer
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten
Überbrückungs- und Neustarthilfe bis zum Jahresende verlängert
Künstlersozialabgabe auch 2022 stabil bei 4,2 %
Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung
Aktive Rechnungsabgrenzung auch bei geringfügigen Beträgen
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer 0 %-Finanzierung
GMBH-GESELLSCHAFTER & -GESCHÄFTSFÜHRER
Betriebsaufspaltung unter Beteiligung minderjähriger Kinder
ARBEITGEBER
Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung bis Ende 2021
Wechsel der Bewertungsmethode für Fahrten zur Arbeit
Aufteilung des Arbeitslohns aus einer Betriebsveranstaltung
ARBEITNEHMER
Wechsel der Bewertungsmethode für Fahrten zur Arbeit
IMMOBILIENBESITZER
Umsatzsteuerliche Behandlung des Mieterstromzuschlags
Erweiterte Kürzung gilt nicht für gemischt genutzte Gebäude
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.