in den Wochen vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat ein Steueränderungsgesetz nach dem anderen beraten und verabschiedet. Entsprechend hoch ist die Zahl der Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind, denn zusätzlich zu den neun beschlossenen Gesetzen kommen noch die Änderungen, die schon länger feststehen. Dazu gehören insbesondere die jährlichen Änderungen bei den Steuereckwerten ebenso wie die Anhebung des Mindestlohns und die strengeren Vorgaben für elektronische Kassensysteme.
Die meisten Änderungen wurden aber erst kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen, darunter neue Steuervorteile für Elektrofahrzeuge, die energetische Sanierung des Eigenheims sowie die Forschung in kleineren Unternehmen. Doch auch Änderungen zum Nachteil der Steuerzahler gibt es, vor allem die einschränkende Definition für Sachbezüge sowie eine neue Verlustbeschränkung für bestimmte Kapitalerträge.
Natürlich gibt es noch mehr Neues – hier ist wie immer die Inhaltsübersicht:
ALLE STEUERZAHLER
Überblick der Änderungen für 2020
Steuerbescheide für 2019 frühestens ab März 2020
Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-Abschaffung
ElsterFormular ab 2020 nur noch eingeschränkt nutzbar
Förderung der Elektromobilität
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2020
GMBH-GESELLSCHAFTER & -GESCHÄFTSFÜHRER
GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht
ARBEITNEHMER
Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
IMMOBILIENBESITZER
Lange Renovierung des Familienheims kostet Steuervorteil
KAPITALANLEGER
Änderungen für Kapitalanleger
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.