Rechtzeitig vor dem Ende der Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, haben Bund und Länder eine Reform der Grundsteuer in die Wege geleitet. Ab 2025 gelten die neuen Regelungen, auch wenn einzelne Bundesländer abweichende Grundsteuerkonzepte umsetzen wollen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 ist daneben noch ein weiteres großes Steueränderungsgesetz in trockenen Tüchern und kann in Kraft treten.
Natürlich gibt es noch mehr Neues – hier ist wie immer die Inhaltsübersicht:
ALLE STEUERZAHLER
Reform der Grundsteuer ab 2025
Steuerliches Klimapaket bringt höhere Entfernungspauschale
Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung
Jahressteuergesetz 2019 auf der Zielgeraden
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Besuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Diskussion um Bonpflicht ab 2020
Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung ab 2020
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze bei beschränktem Vorsteuerabzug
Pflicht zu elektronischen Rechnungen bei Bundeseinrichtungen
GMBH-GESELLSCHAFTER & -GESCHÄFTSFÜHRER
Geschäftsführervergütung trotz laufender Pensionszahlungen
ARBEITGEBER
Mindestlohn steigt auch 2020
ARBEITNEHMER
Mindestlohn steigt auch 2020
IMMOBILIENBESITZER
Nachversteuerung bei Eigentumsaufgabe an einem Familienheim
Höhere Abschreibung bei kürzerer Restnutzungsdauer des Gebäudes
KAPITALANLEGER
Optionskosten sind Anschaffungsnebenkosten von Aktien
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.