Nach längerer Diskussion hat sich die Große Koalition nun auf ein Konzept zum Abbau des Solidaritätszuschlags geeinigt. Unterdessen hat die Finanzverwaltung beschlossen, bei den ab nächstem Jahr verschärften Anforderungen an elektronische Kassen eine Gnadenfrist mindestens bis zum September 2020 zu gewähren, weil sie erkannt hat, dass eine rechtzeitige Umrüstung aller Kassen bis zum Jahresende gar nicht mehr möglich ist.
Natürlich gibt es noch mehr Neues – hier ist wie immer die Inhaltsübersicht:
ALLE STEUERZAHLER
Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Stärkung des Ehrenamtes durch das Jahressteuergesetz 2019
Nachzahlungszinssatz wird vorerst nicht gesenkt
Behandlung eines Erstattungsüberhangs bei der Kirchensteuer
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Bürokratieentlastungsgesetz III
Gnadenfrist bei strengeren Vorgaben für Kassen
Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei
Badezimmerumbau führt nicht zu anteiligen Arbeitszimmerkosten
GMBH-GESELLSCHAFTER & -GESCHÄFTSFÜHRER
GmbH-Anteil als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers
ARBEITGEBER
Unbelegtes Brötchen mit Kaffee ist kein Frühstück
ARBEITNEHMER
Badezimmerumbau führt nicht zu anteiligen Arbeitszimmerkosten
IMMOBILIENBESITZER
Baukindergeld beeinflusst nicht den Steuerbonus für Handwerker
Grundstücksenteignung löst keinen Spekulationsgewinn aus
Unverzügliche Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
KAPITALANLEGER
Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells