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Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist einer der letzten Erfolge der Ampelkoalition vor deren Ende. Mit der Einführung der Pflicht zur E-Rechnung kommt auf die Unternehmen 2025 jedoch erst einmal Mehraufwand zu. In dieser Ausgabe lesen Sie:

TOP-THEMEN IN DIESER AUSGABE
Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
Details zur Einführung der E-Rechnung
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer


ALLE STEUERZAHLER 
Steuereinnahmen brechen ein
Jahressteuergesetz 2024
Höhere Steuerfreibeträge 2024
Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig


UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
E-Rechnung trifft auch Vereine
Künstlersozialabgabe 2025 konstant
Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
Tarifermäßigung für Land- und Forstwirtschaft
Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft


GMBH-GESELLSCHAFTER &  -GESCHÄFTSFÜHRER
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen
Wegfall der Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren


ARBEITGEBER & ARBEITNEHMER
Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienst
Sachbezugswerte 2025
Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich


IMMOBILIENBESITZER
Steuerermäßigung für energetische Maßnahme
Transparenzregister für Grundsteuerhebesätze
Baden-Württemberger Grundsteuer verfassungskonform


PRIVATLEUTE & FAMILIEN
Adoptionskosten
Steuerpflicht von Rentenleistungen
Kosten für belastetes Haus
Höchststand bei Erbschaft und Schenkung
Kfz-Steuer bei unklarer Erbfolge


KAPITALANLEGER
Verlustverrechnung bei Termingeschäften


Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen. 

 

 

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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