Ein Gutachten über das Bundesmodell der Grundsteuer im Auftrag des Bundes der Steuerzahler kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Das Gutachten dient nun als Grundlage für die Musterklagen, die der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus&Grund gegen das Bundesmodell anstrengen will. Das Gutachten nennt gleich mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells, das in elf Ländern gilt.
Diese sind teilweise auch auf die Modelle anderer Bundesländer übertragbar, in denen zum Teil ebenfalls Musterklagen von den Verbänden gegen die Landesregelungen betrieben werden. Da die Grundlagenbescheide für die Grundsteuer in der Regel ohne Vorläufigkeitsvermerk ergehen, müssen Immobilieneigentümer die Festsetzung selbst per Einspruch offen halten, wenn sie von einem späteren Urteil profitieren wollen.
Das Thüringer Finanzministerium hat schon darauf hingewiesen, dass bei den Finanzämtern immer mehr Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide eingehen, meist mit verfassungsrechtlichen Bedenken.