kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Unfallkosten bei einer privat veranlassten Reise

Unfallkosten für Begleitpersonen auf einer Geschäftsreise sind privat veranlasst und damit keine Betriebsausgaben.

Unfallkosten bei einer betrieblich veranlassten Reise stellen Betriebsausgaben dar. Andererseits sind Unfallkosten auf einer privat veranlassten Reise keine Betriebsausgaben. Unfallschäden teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie entstanden sind. Dies kann zu erheblichen Folgen führen, wenn auf eine Geschäftsreise Privatpersonen unentgeltlich mitgenommen werden, z.B. Freunde fahren mit. Die Mitnahme von Privatpersonen ist privat veranlasst.

Die private Veranlassung kann zwar von untergeordneter Bedeutung sein, werden aber erhebliche Unfallkosten, z.B. durch die Tötung des Mitfahrers, ausgelöst, so führt dies zu einem Abzugsverbot für diese privat veranlassten Aufwendungen, das die betriebliche Veranlassung der übrigen Aufwendungen unberührt lässt. Die Gefälligkeit wird gleich doppelt bestraft. Der Unternehmer muss nicht nur Schadenersatz zahlen, er kann diese Kosten nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Sie sollten sich daher eine Haftungsfreistellung unterzeichnen lassen, wenn sie jemanden aus Gefälligkeit in ihrem Geschäftsfahrzeug mitnehmen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white