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Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt.
Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt.
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Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Zum Jahreswechsel gibt es immer Veränderungen im Steuer- und Sozialrecht, doch diesmal fällt deren Zahl besonders üppig aus. Bundestag und Bundesrat haben nämlich in den Wochen vor dem Jahreswechsel einen wahren Gesetzgebungsmarathon im Steuerrecht absolviert und damit zusätzlich zu den Änderungen, die schon lange feststehen, noch zahlreiche weitere Änderungen beschlossen, die schon 2020 in Kraft treten. Hier haben wir die wichtigsten Änderungen für 2020 für Sie zusammengestellt, damit Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen können.
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Neben Änderungen bei grenzüberschreitenden Geschäften ändern sich im Umsatzsteuerrecht 2020 einige Grenzwerte und die Steuersätze für bestimmte Produkte und Leistungen.
Auch bei der Umsatzsteuer hat sich zum Jahreswechsel einiges geändert. Neben der Absenkung des Steuersatzes auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen wurden die Grenzwerte für Kleinbetriebe angehoben und einige Regelungen neu in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen.
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Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Schon seit der ersten, im Frühjahr veröffentlichten Entwurfsfassung wird das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" als inoffizielles Jahressteuergesetz 2019 gehandelt, denn es bündelt zahlreiche Änderungen im Steuerrecht, von denen die meisten ab 2020 in Kraft treten werden. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im November verabschiedet, sodass es nun wie vorgesehen in Kraft treten kann.
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Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die den Ländern eigene Sonderregelungen ermöglicht und 2025 voll in Kraft treten soll.
Im Frühjahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Fast ein Jahr lang haben Bund und Länder darum gestritten, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform genau aussehen soll. Der Politik drohte dabei, die Zeit davon zu laufen, denn das Verfassungsgericht hatte für das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Der Bundesfinanzminister hat seinen Vorschlag trotz aller Anstrengungen nicht durchsetzen können, weil sich vor allem Bayern mit Zähnen und Klauen gegen dessen Berechnungsansatz gewehrt hat.
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Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen. Seit 1995 erhebt der Fiskus zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer einen Solidaritätszuschlag von den deutschen Steuerzahlern. In den ersten Jahren betrug der Soli noch 7,5 %, wurde aber ab 1998 auf die seither geltende Höhe von 5,5 % abgesenkt. Rund 325 Mrd. Euro an Solidaritätszuschlag haben die Steuerzahler so seit dessen Einführung gezahlt. Allein 2018 betrug das Aufkommen des Solis rund 18,9 Mrd. Euro. Für das Jahr 2019 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 19,4 Mrd. Euro und 2020 von rund 20 Mrd. Euro.