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Personal, Arbeit und Soziales

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Minijob ausübt, muss aus dem Minijob-Lohn den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Das Finanzamt darf nicht für privat veranlasste Zuwendungen an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter eine Steuerpauschalierung einfordern.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und wertet die Übernahme von Bußgeldern jetzt grundsätzlich als Arbeitslohn.
Irrt sich das Finanzamt bei einer Anrufungsauskunft, darf es die entgangene Steuer nicht beim Arbeitnehmer einkassieren.
Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil aus der Privatnutzung von Elektrodienstwagen vorgelegt.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.
Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden.
Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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