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Personal, Arbeit und Soziales

Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.
Um den Arbeitgebern den Umstieg auf ELStAM zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung jetzt Broschüren und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen veröffentlicht.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der höhere Grundfreibetrag voraussichtlich erstmals in der Lohnabrechnung für April berücksichtigt werden.
Nun können Steueranmeldungen und andere ELSTER-Meldungen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zertifikat an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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