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Personal, Arbeit und Soziales

Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
In besonderen Fällen kann die Verpflegung der Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein und ist damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die neuen Abrechnungsvorschriften im Beherbergungsgewerbe führen zu einer Änderung der Reisekostenabrechnung.
Das Bundesfinanzministerium reagiert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Pkw-Kauf durch Arbeitnehmer.
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung bereits beendet ist, gehört die Vergütung für eine Erfindung grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum Jahreswechsel entsprechend der Lohnentwicklung.
Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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