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Selbständige und Unternehmer

Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen bilanzierende Unternehmen eine Rückstellung bilden, deren genaue Berechnung aber nicht immer klar ist.
Bei einer Betriebsaufspaltung gilt eine Gewerbesteuerbefreiung für die Tätigkeit der Betriebsgesellschaft ebenso für die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzgesellschaft.
Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.
Die Vierjahresfrist für die Nutzung einer Reinvestitionsrücklage ist beim Kauf eines neuen Wirtschaftsguts grundsätzlich nicht verlängerbar.
Eine mögliche Wertminderung eines VW-Fahrzeugs durch überhöhte Abgaswerte ist nicht steuerlich abzugsfähig.
Im Gegensatz zu Darlehenszinsen sind negative Einlagezinsen nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Eine Leasing-Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist auch dann nur zeitanteilig bei der Fahrtenbuchmethode zu berücksichtigen, wenn ab dem Folgejahr die 1 %-Regelung angewandt wird.
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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