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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.
Der Bundesfinanzhof hat über die Aufteilung des Kaufpreises bei der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden.
Die Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold ist steuerlich keine Veräußerung, womit die Wertsteigerung des Goldpreises bei einer Einlösung steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Die Beitragserstattung durch ein Versorgungswerk ist auch dann steuerfrei, wenn keine Wartefrist von 24 Monaten ab Ende der Versicherungspflicht eingehalten wird.
Der Leerverkauf von Devisen führt nicht zu einem abziehbaren Verlust aus einem Termingeschäft, wenn der Leerverkauf und der spätere Nachkauf nicht eindeutig miteinander verknüpft sind.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Neben vielen weiteren Änderungen im Steuerrecht plant die Große Koalition eine Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer.
Wenn ein Antrag auf Günstigerprüfung in der ursprünglichen Steuererklärung ins Leere gelaufen wäre, kommt auch noch ein Antrag bei einer späteren Änderung des Steuerbescheids in Frage.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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