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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
Spekulationsgewinne aus Veräußerungsgeschäften werden besteuert. Für Immobilien und Grundstücke gibt es aber eine Ausnahmeregelung.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung darf eine Bank auch dann eine Bearbeitungspauschale verlangen, wenn kein Kreditvertrag zustande kommt.
Nachdem die Rentenreform auch den Bundesrat passiert hat, werden sich nach und nach Angebote für die private Vorsorge am Markt zeigen. Aber mit der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zählen auch Großobjekte mit mehreren Wohnungen als einzelnes Objekt im Sinn der Drei-Objekt-Grenze.
Wenn eine als Altersvorsorge angeschaffte Immobilie wegen der Rückversetzung mit Verlust verkauft werden muss, dann ist der Verlust nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Steuerfahndung hat nach der Feststellung ausländischer Kapitalerträge nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, den Spekulationsgewinnen, entdeckt.
Die Gesetze zur Rentenreform machen Fortschritte, sind aber noch nicht endgültig verabschiedet.
Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.

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