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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Erneut ist eine Klage gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Nachzahlungszinsen beim Bundesfinanzhof ohne Erfolg geblieben.
Weil die Kassen-Nachschau unangekündigt erfolgt, können Trickbetrüger sich als Prüfer des Finanzamt ausgeben, um sich Zugang zur Kasse zu verschaffen.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Mit einer schwarzen Liste prangert die EU 17 Staaten an, die nach Meinung der EU nicht ausreichend kooperativ im Kampf gegen Steuerflucht sind.
Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Der Bundesrechnungshof sorgt sich um die langfristige Stabilität des Bundeshaushalts und fordert deshalb den Abbau diverser Steuervergünstigungen.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Eine Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr für die Jahre 2012 bis 2015 ist in der ersten Instanz erfolglos geblieben.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.

Adresse

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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