kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Clubs und Klassen erhalten Zinsen ohne Abzug der Abgeltungsteuer

Lose Personenzusammenschlüssel erhalten die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto innerhalb gewisser Grenzen ohne Abzug der Abgeltungsteuer.

Lose Personenzusammenschlüsse - das können zum Beispiel Schulklassen, Sparclubs oder Sportgruppen sein - besitzen oft ein Gemeinschaftskonto, das auch Zinsen abwirft. Das Bundefinanzministerium weist darauf hin, dass die Bank für dieses Konto keine Abgeltungsteuer auf die Zinsen einbehalten muss, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Konto muss neben dem Namen des Kontoinhabers einen Zusatz enthalten, der auf den Personenzusammenschluss hinweist (z.B. "Klassenkonto der 5 A").

  • Die Zinsen betragen maximal 10 Euro pro Mitglied und Jahr und insgesamt nicht mehr als 300 Euro im Jahr.

  • Diese Grenzen dürfen auch bei einer Aufteilung des Guthabens auf mehrere Konten oder unterschiedliche Banken nicht überschritten werden.

  • Der Personenzusammenschluss muss aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen und die Bank zu Beginn jedes Kalenderjahres über eine Änderungen der Anzahl der Mitglieder informieren.

Das Ministerium erklärt aber auch, dass beispielsweise Grundstücks-, Erben- oder Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter im Hinblick auf gemeinschaftliche Mietkautionskonten nicht unter diese Vereinfachungsregelung fallen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white