kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Darlegungslast des Arbeitgebers

Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.

Die Entscheidung des Arbeitgebers, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren gehört zu den Unternehmerentscheidungen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen. Je näher die Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, um so mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist.

Der Tatsachenvortrag des Arbeitgebers muss ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung darlegen. Es genügt nicht, dass sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung aus den innerbetrieblichen Umständen wie der Einschränkung der Produktion ergeben. Die betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Unternehmens notwendig machen. Dem Arbeitgeber darf es demnach nicht möglich sein, durch andere Maßnahmen als die Kündigung der betrieblichen Lage zu entsprechen.

Der Arbeitgeber muss dabei seine tatsächlichen Angaben so darlegen, dass sie vom Arbeitnehmer mit Gegentatsachen bestritten und vom Gericht überprüft werden können. Schlagwortartige Umschreibungen genügen nicht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white