kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Steueranmeldungen immer pünktlich abgeben

Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.

Die verzögerte Abgabe der Lohnsteueranmeldung oder der Umsatzsteuervoranmeldung ist nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit, wenn der Unternehmer vorsätzlich die Zahlung durch die verspätete Abgabe der Steueranmeldung verzögert.

Vor diesem Hintergrund hat eine Änderung in den Richtlinien für Steuerstrafsachen für etwas Wirbel gesorgt. Dort wurde nämlich der Passus gestrichen, der die Finanzbeamten anwies, verspätete Steueranmeldungen nicht an die Strafsachenstelle zu melden, was nahelegt, dass zukünftig jede verspätete Steueranmeldung ein Steuerstrafverfahren zur Folge haben kann.

Das Bundesfinanzministerium hat nun aber erklärt, dass diese Änderung nur wegen der verschärften Anforderungen bei der Selbstanzeige erfolgt ist. Die nachträgliche Abgabe der Steueranmeldung galt nämlich gleichzeitig als Selbstanzeige, die bisher grundsätzlich strafbefreiende Wirkung hatte. Jetzt ist aber zumindest bei Beträgen über 50.000 Euro keine automatische Straffreiheit mehr vorgesehen, sodass hier durchaus ein Strafverfahren denkbar ist.

Grundsätzlich sollten Sie also verstärkt auf eine pünktliche Abgabe der Anmeldungen achten, insbesondere bei großen Steuerbeträgen. Das Ministerium hat aber auch festgestellt, die Finanzverwaltung werde auch weiterhin mit Augenmaß und Besonnenheit bei verspätet eingegangenen Steueranmeldungen agieren. Einen Rechtsanspruch auf die Kulanz des Finanzamts gibt es allerdings nicht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white