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Zinsen auf Rentennachzahlung

Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.

Die Zinsen, die die Rentenversicherung bei einer Rentennachzahlung zahlt, sind keine Kapitaleinkünfte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen sind die Zinsen stattdessen wie die Rentennachzahlung selbst zu behandeln und damit als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.


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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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