kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Säumniszuschläge nach festgestellter Scheinselbständigkeit

Wenn der Betriebsprüfer eine Scheinselbständigkeit feststellt, die auch der Auftraggeber hätte erkennen können, darf die Einzugsstelle neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch rückwirkend Säumniszuschläge erheben.

Stellt sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass ein selbstständiger Auftragnehmer des Betriebs eigentlich scheinselbständig ist und damit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gilt, darf die Einzugsstelle rückwirkend Säumniszuschläge vom Arbeitgeber erheben. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber erkennen konnte, dass es sich eigentlich um eine beitragspflichtige Beschäftigung gehandelt hat. Im Streitfall ging es um den Fahrer einer Spedition, bei dem der Betriebsprüfer aber keine wesentlichen Unterschiede in der Tätigkeit gegenüber den angestellten Fahrern der Spedition erkennen konnte. Dass der Fahrer mehrere Auftraggeber hatte, genügte dem Gericht jedenfalls nicht für die Feststellung der Selbständigkeit.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white