kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Der Umgang mit Geldkonten

Für ehemalige Einzelunternehmer ändert sich mit der Umwandlung zur GmbH einiges im Umgang mit Geldkonten.

Im Umgang mit Geldkonten müssen GmbH-Gesellschafter, die zuvor ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft geführt haben, umdenken. Eine GmbH ist eine selbständige juristische Person, d.h. "Entnahmen" wie bei einer Personenfirma sind bei einer GmbH nicht möglich. Der Geschäftsführer erhält ein Gehalt, der Gesellschafter eine Gewinnausschüttung nach Feststellung des Jahresabschlusses. Gesellschafter können eine Vorabausschüttung vereinbaren, die mit der späteren Jahresausschüttung verrechnet wird. Geschäftsführer können Gehaltsvorschüsse erhalten.

Ansonsten ist der Geldverkehr zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafter auf Darlehenskonten beschränkt, die grundsätzlich verzinst werden müssen. Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Die Finanzverwaltung verlangt stets schriftliche Darlehensverträge. Der Mindestzinssatz für Darlehen beträgt nach den Lohnsteuerrichtlinien 5,5 %, auch wenn die üblichen Bankzinsen höher oder niedriger wären. Wichtig ist, dass die Laufzeit und die Tilgung des Darlehens in dem Vertrag festgehalten wird. Hält der Darlehensvertrag nicht einem sog. Drittvergleich stand, weil unübliche Darlehensbedingungen vereinbart worden sind, so wird der Darlehensvertrag von der Finanzverwaltung insgesamt verworfen. Bei einer Immobilienfinanzierung muss eine Grundschuld an rangbereiter Stelle eingetragen werden, das kann also durchaus der zweite oder dritte Rang sein.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white