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Gestaltung von Werbeanzeigen ist eine gewerbliche Tätigkeit

Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.

Ob eine Tätigkeit eher künstlerisch oder eher handwerklich geprägt - und damit gewerblich - ist, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Beim Grafik-Design von Prospektwerbung und Werbeanzeigen schließt sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz aber wie zuvor das Finanzamt der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen an, dass es sich um eine eher gewerbliche Tätigkeit handelt.


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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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