kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden

Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.

Für die Gründung einer GmbH muss das Stammkapital durch Einlagen der Gesellschafter gebildet werden. Die Einlagen können sowohl durch Geldmittel als auch in der Einbringung von Sachmitteln erbracht werden. Falls nun eine Sache als Einlage erbracht wird, kann ein gutgläubiger Erwerb durch die Vor-GmbH erfolgen. Die Vor-GmbH besteht während der Gründungsphase einer GmbH bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist somit auch die Einbringung von Sachen möglich, die dem Einlegenden selbst nicht mehr gehören. Wird, wie im zugrunde liegenden Fall, Inventar als Sacheinlage eingebracht, das der Einlegende bereits zur Sicherheit übereignet hat, kann die GmbH dennoch Eigentum daran erwerben. Hinsichtlich der Gutgläubigkeit kommt es auf den für die Vor-GmbH handelnden Geschäftsführer und den Mitgründer, nicht hingegen auf die Gutgläubigkeit des Sacheinlegers an.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white