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Ein Gutachten über das Bundesmodell der Grundsteuer im Auftrag des Bundes der Steuerzahler kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Das Gutachten dient nun als Grundlage für die Musterklagen, die der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit Haus&Grund gegen das Bundesmodell anstrengen will. Das Gutachten nennt gleich mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells, das in elf Ländern gilt.
Diese sind teilweise auch auf die Modelle anderer Bundesländer übertragbar, in denen zum Teil ebenfalls Musterklagen von den Verbänden gegen die Landesregelungen betrieben werden. Da die Grundlagenbescheide für die Grundsteuer in der Regel ohne Vorläufigkeitsvermerk ergehen, müssen Immobilieneigentümer die Festsetzung selbst per Einspruch offen halten, wenn sie von einem späteren Urteil profitieren wollen.
Das Thüringer Finanzministerium hat schon darauf hingewiesen, dass bei den Finanzämtern immer mehr Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide eingehen, meist mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
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Veräußert ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Anteil am gemeinsamen Haus an den früheren Ehepartner, der das Haus weiter bewohnt, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien entfällt nur, wenn die verkaufte Immobilie auch im Jahr des Verkaufes noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Weil der Kläger aber schon vor der Scheidung aus dem gemeinsamen
Haus ausgezogen war, sah der Bundesfinanzhof diese Voraussetzung nicht als erfüllt an.
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Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ab dem 1. Juli 2023 greift. Mit dem Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat kurz vor der Sommerpause verabschiedet haben, werden Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung nachjustiert und viele Leistungen verbessert. Außerdem werden die Beitragssätze für die Pflegeversicherung neu festgelegt.
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Für die Endabrechnungen zu den diversen Hilfsprogrammen während der Corona-Pandemie laufen dieses Jahr die Fristen aus. Die Frist für die Abrechnung zu über den Steuerberater beantragten Neustarthilfen endete schon am 31. März 2023.
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Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 werden Jobtickets noch attraktiver, die der Arbeitgeber in vielen Fällen steuerfrei oder steuervergünstigt gewähren kann.
Schon lange gibt es Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtern, sei es durch Zuschüsse, Überlassung von Fahrkarten oder Firmenverträge, die den Bezug vergünstigter Monats- oder Jahreskarten ermöglichen. Richtig Fahrt aufgenommen hat die Unterstützung durch den Arbeitgeber aber 2019 mit einer neuen Steuerbefreiungsregelung für Jobtickets.
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Die Finanzverwaltung hat Detailregelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für neue Photovoltaikanlagen ab 2023 veröffentlicht.
Für die Lieferung und Installation sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern fällt ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Voraussetzung für die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen oder von Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird oder die installierte Bruttoleistung
der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW(p) beträgt. Die Finanzverwaltung hat jetzt detaillierter geregelt, wann die Voraussetzungen erfüllt sind, wie sie nachzuweisen sind, welche Besonderheiten für bestimmte Anlagen gelten und welche Vereinfachungsregelungen es gibt.