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Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Viele der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen im
Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung betreffen die Anpassung von Grenzwerten, Beitragssätzen und anderen gesetzlich festgeschriebenen Beträgen. Das betrifft auch die Anhebung der Midi-Job-Grenze und der Pauschalierungsgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung. Zusätzlich gibt es – nicht nur für Arbeitnehmer – auch deutliche Verbesserungen bei der Home Office-Pauschale und Änderungen bei den Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer (s.Überblick der Änderungen für 2023). Bei der Lohnsteuer wirken sich außerdem die Änderungen der diversen Freibeträge und des Steuertarifs aus, die für alle Einkommensteuerzahler gelten.
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Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen. Mit dem neuen Jahr sind regelmäßig auch zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verbunden, und das Jahr 2023 macht da keine Ausnahme. Die meisten dieser Änderungen sind in nur zwei Gesetzen zusammengefasst, dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Ganz überwiegend sind die Änderungen zum Jahreswechsel positiv für die Steuerzahler ausgefallen.
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Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
Mit dem kommenden Jahreswechsel sollen die Steuerzahler deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Diesen Plan setzt die Regierungskoalition mit dem Inflationsausgleichsgesetz um, das Bundestag und Bundesrat Anfang November verabschiedet haben. In der parlamentarischen Beratung sind die Entlastungen dabei noch einmal deutlich aufgestockt worden.
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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird 2023 angepasst.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden im Wesentlichen EU-Regelungen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren in deutsches Recht umgesetzt. Daneben enthält das Gesetz jedoch auch zwei wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer für bestimmte Branchen.
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Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.
Eine zunächst nur wenig beachtete Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erhalten. Es geht dabei um die Anpassung der Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Ertrags- und Sachwertverfahren. Durch die Anhebung der Nutzungsdauer der Gebäude von 70 auf 80 Jahre und die Anpassung des Sachwertfaktors sowie die Absenkung des
Liegenschaftszinses können sich für die steuerliche Bewertung Wertsteigerungen von 30 % ergeben.
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Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden. Schon länger hat die Bundesregierung den inzwischen regelmäßig erfolgenden Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer angekündigt und die Ankündigung im Rahmen des dritten Entlastungspakets wiederholt. Im September hat die Regierung nun den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt und an die Parlamente zur Beratung weitergeleitet.