kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2005

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2005 ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.

Auch für 2005 hat das Bundesfinanzministerium wieder die Sachbezugsverordnung geändert. Dadurch wird der Verpflegungswert für 2005 um monatlich 2,55 Euro erhöht. Der Wert eines Mittag- oder Abendessens beträgt jetzt 2,61 Euro und der Wert eines Frühstücks 1,46 Euro. Diese Werte sind sowohl für die freie oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten als auch für Kantinenmahlzeiten und die Bewertung von Essensmarken von Bedeutung. Bei Essensmarken können die Werte allerdings nur dann verwendet werden, wenn deren Verrechnungswert den amtlichen Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt. Die Werte gelten übrigens genauso im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Ebenfalls erhöht wurden die Sachbezugswerte für freie Unterkunft. Diese betragen jetzt 6,47 Euro in Westdeutschland und 5,93 Euro in Ostdeutschland pro Tag für die Einzelunterbringung. Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium auch neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben festgelegt, die im BMF-Schreiben vom 11. November 2004 nachzulesen sind.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white