kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Waren- und Benzingutscheine für Mitarbeiter

Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.

Gibt der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Benzingutscheine aus, die an einer fremden Tankstelle einzulösen sind, so kann es sich um einen steuerfreien Sachbezug handeln. Voraussetzung ist, dass die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird. Lautet der Gutschein zum Beispiel über 38 l Superbenzin, so kommt es auf die Tankstellenpreise am Tag der Ausgabe des Gutscheins an.

Der Gutschein darf keine Betragsangaben enthalten, zum Beispiel "38 l Superbenzin, höchstens 44 Euro". Ein Sachbezug ist auch nicht über eine Tankkarte möglich, wenn der Arbeitnehmer den 44 Euro übersteigenden Betrag hinzuzahlen muss.

Völlig anders ist die Situation, wenn der Gutschein an einer Betriebstankstelle eingelöst werden kann. Dann kann der Gutschein über einen Euro-Betrag lauten, der Zufluss erfolgt erst mit der Einlösung des Warengutscheins. Auch kommt der Rabattfreibetrag zur Anwendung.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white