kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Kurzfristige Steueränderungen zum Jahresende

Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.

Das neue Bundeskabinett hat schon wenige Tage nach Dienstantritt den Entwurf eines "Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" beschlossen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von den Parlamenten verabschiedet werden und enthält eine Reihe von Gesetzesänderungen, die zum 1. Januar 2006 in Kraft treten sollen. Wie meist, wenn dem Staat das Geld fehlt, hat sich die Regierung den "Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen" auf die Fahnen geschrieben. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben. Die Aufhebung dieser Regelung ist nach Meinung des Bundesfinanzministeriums gerechtfertigt, weil auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.

  • • In diesem Zusammenhang entfällt ebenfalls die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz).

  • Die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen (jeweils 315 Euro) wird gestrichen.

  • Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 % entspricht dem tatsächlichen Wertverlust.

  • Schließlich wird die derzeitige Regelung aufgehoben, wonach Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abziehbar sind.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white