kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Altersvorsorge-Pfändungsschutz für Selbstständige

Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Durch dieses Gesetz wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. Bisher genießen die Einkünfte Selbstständiger keinen Pfändungsschutz und unterliegen somit uneingeschränkt der Vollstreckung. In einem ersten Schritt sollen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist hier allerdings so offen formuliert, dass auch andere Geldanlagen abgedeckt werden können, die der Altersvorsorge dienen. Es wird nicht nur das anzusparende Vorsorgekapital, sondern auch die zu zahlende Rentenleistung in gleicher Weise geschützt, wie das bei Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Pfändungsschutz gilt nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white