kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht abzugsfähig

Die seit 1. Januar 2007 fälligen Gebühren für verbindliche Auskünfte sind zudem steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Seit dem 1. Januar 2007 fallen für verbindliche Auskünfte des Finanzamts Gebühren an. Die Finanzverwaltung ordnet die Gebühren einer verbindlichen Auskunft als "steuerliche Nebenleistung" ein. Steuerliche Nebenleistungen dürfen die steuerliche Bemessungsgrundlage jedoch nicht vermindern. Somit dürfen die Gebühren nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Offenbar will die Finanzverwaltung die Hürden für solche Auskünfte noch höher legen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white