MANDANTENBRIEFE
Steuerrecht aktuell iV/20242024
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist einer der letzten Erfolge der Ampelkoalition vor deren Ende. Mit der Einführung der Pflicht zur E-Rechnung kommt auf die Unternehmen 2025 jedoch erst einmal Mehraufwand zu. In dieser Ausgabe lesen Sie:
Mandantenbrief Juni 2024
Nach mehreren Anläufen ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und bringt zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Auch sonst hat sich im Steuerrecht einiges getan. Hier ist die Inhaltsübersicht zur aktuellen Ausgabe
Mandantenbrief April 2024
Auch wenn das neue Jahr schon zwei Monate alt ist, stehen immer noch längst nicht alle Änderungen für das neue Jahr fest, weil das Wachstumschancengesetz auf seine Verabschiedung wartet. Dafür gibt es viele andere Neuigkeiten – wie immer hier in der Übersicht.
Mandantenbrief Herbst 2023
Auf die deutschen Unternehmen kommen wieder Änderungen zu. Da ist zum einen die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, die schon 2021 beschlossen wurde, aber erst 2024 in Kraft treten wird. Diese Reform bringt vor allem Änderungen für die Rechtsform der GbR, wirkt sich aber auch auf andere Personengesellschaften aus. Im Steuerrecht hat die Reform ebenfalls Folgen, auch wenn eine kurzfristige Gesetzesänderung diese Folgen zumindest für 2024 ausklammert. Darüber hinaus müssen sich alle Unternehmen auf die Einführung der Pflicht zur e-Rechnung vorbereiten, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt schon einige Vorabhinweise gegeben hat.
Mandantenbrief Sommer 2023
Mit dem „Wachstumschancengesetz“ plant die Bundesregierung die größte Steuerreform seit Jahren. Neben einer Investitionsprämie für klimafreundliche Anschaffungen, besseren Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter und der Anhebung vieler Frei- und Grenzbeträge wird auch der Verlustvor- und –rücktrag deutlich verbessert. Außerdem wird der zweite Teil der zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Renten notwendige Anpassungsbedarf im Steuerrecht vorgenommen. Auf Unternehmen kommt durch das Gesetz eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab 2025 zu.
Mandantenbrief Juni 2023
Auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt gleich doppelt bürokratischer Aufwand zu. Erstens werden durch die Reform der Pflegeversicherung die Beiträge geändert. Ab Juli 2023 ist für den Beitrag nicht nur relevant, ob der Beitragszahler Kinder hat, sondern auch Zahl und Alter der Kinder werden berücksichtigt. Deshalb müssen die Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern kurzfristig geeignete Nachweise über ihren Nachwuchs vorlegen, damit bei der Lohnabrechnung der richtige Beitrag angesetzt werden kann.