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Existenzgründer

Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig.
Damit eine zweite Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar ist, muss die erste Berufsausbildung jetzt bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die KfW verbessert ihr Förderangebot für Existenzgründer und junge Unternehmen, die nun zwei Jahre länger den Gründerkredit beantragen können.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.
In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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