Top-News
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Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten. Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen wurden mit dem Kassengesetz verpflichtet, diese ab 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Außerdem müssen die Betriebe die Anschaffung oder Außerbetriebnahme von Kassen an das Finanzamt melden sowie
weitere neue Vorgaben zur Kassenführung beachten.
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Für bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke. Seit ihrer Einführung sorgt die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke immer wieder für Unsicherheiten, wie bestimmte Geschenke, Prämien und sonstige Sachzuwendungen beim Betriebsausgabenabzug zu behandeln sind. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat nun die Sicht der Finanzverwaltung in Bezug auf bestimmte Kategorien von Sachzuwendungen zusammengefasst.
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Der Bau günstiger Mietwohnungen wird mit einer befristeten Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr gefördert.
An der angespannten Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Vor allem in Großstädten fehlen Wohnungen. Schon in der letzten Legislaturperiode hatte die Große Koalition daher eine steuerliche Förderung für den Neubau von günstigen Mietwohnungen geplant, die jedoch am Widerstand der SPD scheiterte. Letztes Jahr wurde der Plan dann wieder aufgegriffen, nachdem das Konzept diesmal im Koalitionsvertrag verankert war, und der Bundestag hat im vergangenen November die Einführung einer befristeten steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen.
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Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Das in Arbeit befindliche Jahressteuergesetz 2019 trägt den offiziellen Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“,weil darin eine ganze Reihe Änderungen enthalten sind, die steuerliche Begünstigung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb zum Ziel haben.
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Neben diversen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel enthält das Jahressteuergesetz 2019 noch zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht.
Im Mai hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ veröffentlicht. Das Gesetz enthält neben der namensgebenden Verlängerung und Ausweitung von Steuerbegünstigungen für Elektrofahrzeuge noch viele andere Änderungen im Steuerrecht und fungiert damit als inoffizielles „Jahressteuergesetz 2019“.
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Jeder Arbeitnehmer (auch Geschäftsführer) ist verpflichtet, bereits seit 01.05.2010 aufgrund geltender EU-Verpflichtungen, bei Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich zu führen. Durch die Bescheinigung wird eine sozialversicherungsrechtliche Doppelversicherung vermieden, d.h. es wird die Anwendung des Sozialversicherungsrechts des Heimatlandes bestätigt.