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Personal, Arbeit und Soziales

Zum ersten Mal seit mehreren Jahren werden zum kommenden Jahreswechsel voraussichtlich sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft erhöht.
Im kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen sind nicht in derselben Form auf Arbeitsverhältnisse mit Dritten anzuwenden, selbst wenn es sich um eine nahestehende Person handelt.
Aus pauschal gezahlten Zuschlägen für einen Bereitschaftsdienst kann nicht einfach der auf Sonntage und Nachtarbeit entfallende Teil herausgerechnet und als steuerfrei behandelt werden.
Die Finanzverwaltung hat erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums möglich ist.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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