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Umsatzsteuer

Auch wenn sich eine Rechnungsberichtigung zum Nachteil des Leistungsempfängers auswirkt, hat die Berichtigung rückwirkende Wirkung.
Auch bei Umtausch, Entnahmen, Kleinbetragsrechnungen und der Ist-Versteuerung sind Besonderheiten in Verbindung mit der Umsatzsteuersenkung zu beachten.
Die Änderung der Steuersätze kann dazu führen, dass Vertragspartner Ausgleichsansprüche haben, wenn Bruttopreise vereinbart wurden.
Für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei der Erstattung von Pfandbeträgen lässt die Finanzverwaltung eine vereinfachte Zuordnung zu den jeweiligen Steuersätzen zu.
Die Berichtigung der Umsatzsteuer im Fall von späteren Skonti und Rabatten oder Zuschlägen und Nachzahlungen muss mit dem richtigen Steuersatz erfolgen.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung sind die Umsätze mit den niedrigeren Steuersätzen gesammelt als Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben.
Statt alle Waren und Dienstleistungen einzeln neu zu bepreisen können Händler und Dienstleister die Umsatzsteuersenkung an Verbraucher auch durch einen Rabatt an der Kasse weitergeben.
Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.
Gutscheine können durch die Senkung der Umsatzsteuersätze nicht nur zur Herausforderung, sondern in bestimmten Fällen auch zur Gestaltungsmöglichkeit werden.
Ist in einer Rechnung nicht der richtige Steuersatz ausgewiesen, hat das für den Rechnungsaussteller oder den Rechnungsempfänger einen teilweisen Steuernachteil zur Folge.

Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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