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Umsatzsteuer

Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof erneut einige Fragen zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vorgelegt.
Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an Erntehelfer ist kein landwirtschaftlicher Hilfsumsatz und damit voll umsatzsteuerpflichtig.
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.
Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.
Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.
Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Zubereiteter Kaffee unterliegt als Getränk grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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