kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Unfähige Aufsichtsräte müssen Schadensersatz zahlen

Auch die Mitglieder freiwilliger Aufsichtsräte müssen ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft ausüben.

Dass Aufsichtsrat sein auch bedeutet, Aufsicht zu führen, hat das Oberlandesgericht Brandenburg eindrucksvoll bewiesen: Die Richter verurteilten die Mitglieder eines Aufsichtsrats zur Zahlung eines Schadensersatzes von insgesamt über einer Million Euro. Sie hatten monatelang den Geschäftsführer einer GmbH nicht zur Abgabe eines Insolvenzantrags aufgefordert, obwohl die Gesellschaft längst zahlungsunfähig war.

Es nützte den Aufsichtsräten dabei nichts, dass der Aufsichtsrat als freiwilliges Kontrollgremium der GmbH eingerichtet war. Laut der Satzung der Gesellschaft habe der Aufsichtsrat nun einmal die Geschäftsführung zu überwachen - von einer Haftungsbeschränkung sei dort keine Rede.

Die Mitglieder obligatorischer Aufsichtsräte trifft schon lange eine umfassende Kontrollpflicht, doch dass auch fakultative Aufsichtsräte ihr Amt ernst nehmen müssen ist bisher nur wenig beachtet worden. Das Urteil liegt jetzt dem Bundesgerichtshof zur Revision vor - Experten rechnen jedoch nicht mit wesentlichen Änderungen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white