kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Rechenfehler in neuer Finanzamtssoftware

Die neue Software der Finanzämter rundet Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben zum Nachteil der Steuerzahler ab.

Nach und nach stellen die Bundesländer ihre Finanzverwaltung auf ein neues Softwaresystem namens EOSS um. Die Software ist zwar schon seit mehreren Monaten im Einsatz, doch ein Programmierfehler in der Software zum Nachteil der Steuerzahler ist erst in den letzten Tagen entdeckt worden. Durch den Fehler werden zumindest bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben nicht zugunsten des Steuerzahlers aufgerundet. Stattdessen schneidet die Software die Cent-Beträge einfach ab, was je nach Fallkonstellation das steuerpflichtige Einkommen um einige Euro erhöht.

Die betroffenen Steuerzahler können sich dagegen noch nicht einmal zur Wehr setzen, denn ein Einspruch wird nur dann bearbeitet, wenn sich der Steuerbetrag um mindestens 10 Euro ändert. Dieser Betrag wird allerdings durch die Abrundungen allein in keinem Fall erreicht. Nur Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzen derzeit noch die alte, richtig rechnende Software ein, und allein Nordrhein-Westfalen will auch weiterhin an dieser Software festhalten. In allen anderen Bundesländer müssen die Steuerzahler auf eine möglichst schnelle Softwarekorrektur durch die Finanzverwaltung hoffen, die sich zu diesem Fehler bis jetzt noch nicht geäußert hat. Ein Termin für die Korrektur steht also noch in den Sternen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white