kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen

Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.

Als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bekommen die Familienkassen in den letzten Jahren zunehmend auch Kindergeldanträge von EU-Bürgern, deren Kinder in einem anderen EU-Staat wohnen und für die dort ein Kindergeldanspruch besteht. Die Ansprüche werden entsprechend der im Steuerrecht allgemein geltenden Festsetzungsverjährungsfrist oft für die zurückliegenden vier Jahre geltend gemacht. Die Festsetzung des Kindergeldes in diesen Fällen ist sehr aufwändig, da in der Regel die ausländische Familienleistung geprüft und angerechnet werden muss.

Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" soll nun insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen. Diese Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

Zusätzlich soll ab 2018 eine Begrenzung der Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate eingeführt werden. Diese Änderung betrifft alle Anträge, ist also nicht auf den Fall beschränkt, dass das Kind im Ausland lebt. Schließlich enthält das Gesetz noch eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Meldedaten durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkassen, falls ein Kind ins Ausland gezogen oder von Amts wegen von der Meldebehörde abgemeldet wurde.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white