kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Schulhund als Arbeitsmittel

Ob die Aufwendungen für einen Hund, der auch als Schul- oder Therapiehund eingesetzt wird, steuerlich abziehbar sind, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.

Mehrere Finanzgerichte haben sich in letzter Zeit mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Schul- oder Therapiehund zu Werbungskosten bei einem Lehrer führen kann. Während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen Werbungskostenabzug generell abgelehnt hat, haben das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Münster zumindest einen teilweisen Werbungskostenabzug zugelassen. Einig sind sich die Gerichte darin, dass der Schulhund einer Lehrerin nicht mit dem Diensthund eines Polizisten vergleichbar ist, weil der Polizeihund dem Dienstherrn gehört und vom Polizisten lediglich betreut wird.

Der Schulhund wird dagegen nicht nur dienstlich, sondern auch privat "genutzt". Daher sind die Kosten aufzuteilen und nur der dienstliche Nutzungsanteil führt zu Werbungskosten. Diesen Anteil hat ein Gericht mit 50 %, ein anderes Gericht mit einem Drittel angesetzt. Die Ausbildung zum Therapiehund im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen tiergestützten Pädagogik ist allerdings in jedem Fall in voller Höhe abziehbar, weil eine private Veranlassung dafür ausgeschlossen ist.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white