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Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Durch das Wachstumschancengesetz werden ab dem 1. Januar 2025 die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen im Umsatzsteuergesetz neu gefasst. Kern der Neuregelung ist die obligatorische Ausstellung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Eng verbunden mit der Einführung der E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ist die Verpflichtung zur zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Verwaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt noch gesetzlich geregelt werden soll. Für den Anfang haben die Unternehmen aber schon mit der obligatorischen Einführung der E-Rechnung genügend zu tun. Was dabei im Einzelnen zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium nun in einer Verwaltungsanweisung geregelt.
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Bundestag und Bundesrat haben das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden.
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition auch Pläne für ein Bürokratieentlastungsgesetz verankert, dessen Entwurf die Regierung im Frühjahr vorgelegt hat. Ergänzt um einige weitere Maßnahmen ist dieses Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) nun von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das BEG IV ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett im August 2023 geeinigt hatte.
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Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Einführung der E-Rechnungspflicht zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Umsätze) ab 01.01.2025 beschlossen.
Umsätze zwischen inländischen Unternehmern liegen vor, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Keine E-Rechnungspflicht besteht für Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden sowie Privatkunden. Diese werden in der Regel nicht in der Lage sein die E-Rechnung zu verarbeiten und eine klassische Rechnung bzw. ein anderes Format einfordern.
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Mit DATEV Unternehmen Online sind Sie bereits bestens auf den Empfang, die Verarbeitung sowie die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen vorbereitet. Zusätzlich stehen Ihnen weitere nützliche Tools im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohn (bspw. Sofortmeldung sowie Abruf der eAu) zur Verfügung.
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Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des Entlastungsvolumens reduziert hat.
Im Wachstumschancengesetz stecken viele Steuererleichterungen vor allem für Unternehmen, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. Doch das Gesetzgebungsverfahren nimmt einfach kein Ende, denn seit fast einem Dreivierteljahr streitet die Politik über das Gesetz. Zuerst scheiterte die Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Kabinett an einem Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung, und als der Gesetzentwurf schließlich in den Parlamenten angelangt war, hat der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung verweigert.
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Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte angepasst. Die den Werten für 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 lag im Bundesdurchschnitt bei 4,13 %, also ein knappes Prozent höher als noch im Jahr zuvor.