kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform

Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.

In zwei Musterverfahren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg das Landesmodell für die Grundsteuer B, also die Grundsteuer für Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, als verfassungsgemäß eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts ist es mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass das Land entgegen der bisherigen Regelung und den diversen anderen Neuregelungen die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erhebt, ohne dabei Gebäude zu berücksichtigen, die auf dem Grundstück stehen. Dabei beruft sich das Gericht auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers bei der Auswahl des Steuergegenstands.

Der mit der pauschalen Bewertung des Bodenrichtwerts angestrebte Wertkorridor von plus oder minus 30 % des tatsächlichen Verkehrswerts ist aufgrund des andernfalls unverhältnismäßigen Aufwands bei der individuellen Bewertung jedes einzelnen Grundstücks ebenfalls verfassungsrechtlich hinnehmbar, zumal der Eigentümer durch Gutachten einen abweichenden Verkehrswert nachweisen kann. Auch die Tatsache, dass die konkrete Höhe der neuen Grundsteuer noch gar nicht feststeht, bis die Kommunen ihre Hebesätze für 2025 festgelegt haben, sieht das Gericht als hinnehmbar an, weil das öffentliche Interesse an der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer das Interesse der Grundstückseigentümer an der Vorhersehbarkeit der Grundsteuerlast während des Übergangszeitraums überwiege.

Gegen die Urteile des Finanzgerichts kann Revision eingelegt werden, womit als nächstes der Bundesfinanzhof über das Landesmodell in Baden-Württemberg entscheiden müsste. Auch wenn es die Immobilieneigentümer im Ländle nicht unbedingt glücklich macht, ist mit diesen Urteilen die Wahrscheinlichkeit, das neue Grundsteuermodell zu Fall zu bringen, um ein ganzes Stück geschrumpft.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white