kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Steuerklassenkombi III/V weiter sehr beliebt

Nach wie vor setzen mehr zusammenveranlagte Paare auf die beliebte Steuerklassenkombination III/V statt auf das Faktorverfahren der Kombi IV/IV.

Auch wenn die Bundesregierung daran arbeitet, die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und generell durch das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu ersetzen, handelt es sich nach wie vor um die beliebteste Steuerklassenkombination. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wählten 39 % der zusammenveranlagten Paare im Jahr 2020 die Steuerklassenkombi III/V. Bei weiteren 25 % erzielte nur einer der Partner Arbeitseinkommen, das dann nach Steuerklasse III versteuert wurde. Lediglich 36 % der Paare wurden zusammen in Steuerklasse IV veranlagt.

Durch die Kombination der Steuerklassen III und V können zusammenlebende Paare ihre unterjährig abzuführende Lohnsteuer gegenüber einer Eingruppierung in die Steuerklasse IV reduzieren. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklassenkombination III und V kommt es deshalb deutlich häufiger zu Nachzahlungen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 % der Fälle betroffen. Zusammenveranlagte Paare in Steuerklasse IV mussten nur in knapp 5 % der Fälle Nachzahlungen leisten und können bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen. Diese fielen mit insgesamt knapp 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination III und V, die trotz der größeren Zahl nur rund 1,5 Mrd. Euro an Einkommensteuer rückerstattet bekamen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white