kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Wegfall der Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren

Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Teileinkünfteverfahren auch in den folgenden vier Jahren anzuwenden, selbst wenn die Voraussetzungen schon nach dem ersten Jahr entfallen sind.

Für die Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen das Teileinkünfteverfahren anstelle der Abgeltungsteuer gewählt werden. Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren gilt - solange er nicht widerrufen wird - laut dem Gesetz auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind. Der Bundesfinanzhof hat hier nochmals bestätigt, dass das Finanzamt das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen unterstellen muss, auch wenn diese in der Zwischenzeit weggefallen sein sollten, beispielsweise weil der Anteil an der Kapitalgesellschaft inzwischen reduziert oder verkauft wurde.

Der Fiskus wollte die Regelung so verstanden wissen, dass das Finanzamt lediglich auf den ständigen Nachweis der Voraussetzungen verzichtet, aber das Teileinkünfteverfahren in einem späteren Kalenderjahr verweigern kann, wenn die Voraussetzungen inzwischen weggefallen sind. Dieser Auslegung hatte der Bundesfinanzhof schon in einem Urteil aus dem Dezember 2023 widersprochen und hält in zwei aktuellen Urteilen an seiner Rechtsauffassung fest. In einem der aktuellen Verfahren kann damit der Kläger auch in den Jahren nach der Veräußerung des GmbH-Anteils noch Schuldzinsen für die Anschaffung des Anteils als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens geltend machen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white