kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung

Es bleibt dabei, dass der Anscheinsbeweise für eine private Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer nur mit umfassenden und stichhaltigen Indizien oder einem Fahrtenbuch widerlegt werden kann.

Nachdem der Bundesfinanzhof erst kürzlich entschieden hatte, dass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens auch durch ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden kann, hat er nun die grundsätzliche Geltung des Anscheinsbeweises bekräftigt. Fehlt eine tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden, ist von einer Privatnutzung auszugehen, womit die 1 %-Regelung zur Anwendung kommt.

Im Gegensatz zum Finanzgericht, das sich in der Vorinstanz noch davon überzeugen ließ, dass keine Privatnutzung erfolgte, gab der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht und entschied für die 1 %-Regelung. Das Argument des Klägers, dass der Pickup schon wegen seiner Größe nicht privat, sondern für die tägliche Arbeit im Bauunternehmen des Klägers zum Einsatz kam, zumal andere Fahrzeuge für den privaten Gebrauch zur Verfügung standen, für die bereits die 1 %-Regelung zur Anwendung kam, überzeugte die Bundesrichter nicht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white