kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Erleichterte Befristung für Existenzgründer

Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.

Sie können nun in den ersten vier Jahren des Bestehens eines neu gegründeten Unternehmens wesentlich einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen. Durch die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind jetzt befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Die Anzahl der Verlängerungen des Vertrages ist nicht begrenzt, allerdings müssen sie lückenlos aneinander anschließen.

Diese Änderung gilt auch für bereits bestehende Unternehmen, wenn die Gründung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Umgekehrt bedeutet das, dass eine Befristung bis zu vier Jahren auch noch kurz vor Ablauf der vierjährigen Gründungsphase vereinbart werden kann. In diesem Fall ist allerdings ebenfalls der Beginn des Arbeitsverhältnisses maßgeblich, nicht der Termin des Vertragsabschlusses.

Wie fast immer im deutschen Recht hat auch diese Regelung ihre Ausnahmen. Zum einen gilt die erweiterte Befristung nur für echte Existenzgründer, nicht jedoch für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen oder Konzernen. Außerdem ist die sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war - und zwar weder dann, wenn ein bereits bestehendes Beschäftigungsverhältnis befristet werden soll, noch dann, wenn der Arbeitgeber bereits ausgeschieden war und wieder neu ohne Sachgrund eingestellt werden soll.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white