kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Internetcafés brauchen Spielhallenerlaubnis

Ein Internetcafé, das neben dem Zugang zum Internet auch Computerspiele auf den Rechnern anbietet, braucht eine Spielhallenerlaubnis.

Wer gegen Geld Unterhaltungsspiele bereitstellt, braucht grundsätzlich eine Spielhallenerlaubnis. Es kommt dabei nicht auf die Art der Spiele an. Deswegen fallen neben den altbewährten Spielautomaten auch PCs, auf denen Computerspiele installiert sind, unter diese Anforderung. Dass die PCs nicht nur für Computerspiele, sondern auch für andere Zwecke genutzt werden, spielt keine Rolle. Und so muss auch der Betreiber eines Internetcafés mit Computerspielen die Spielhallenerlaubnis.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies daher auch die Beschwerden zweier Cafébesitzer zurück, denen der weitere Betrieb aufgrund einer fehlenden Spielhallenerlaubnis untersagt worden ist. Die Richter nahmen zwar sehr wohl zur Kenntnis, dass die Rechner in erster Linie zum Surfen im Internet gedacht sind. Trotzdem hielten sie an der Erfordernis für eine Spielhallenerlaubnis fest, nicht zuletzt deshalb, weil auf den Computern auch das als jugendgefährdend eingestufte Spiel "Counter-Strike" installiert ist. Denn dadurch ist nach ihrer Meinung eine vergleichbare Gefährlichkeit und Anziehung auf Jugendliche wie bei konventionellen Spielautomaten gegeben.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white